Das Urteil von Kantonsrichter Sialm in der Plakataffäre markiert einen ersten Teilsieg für die Junge Alternative und JUSO, da sieben von zehn angeklagten natürlichen Personen freigesprochen wurden. Ansonsten bedeutet der Entscheid ein Gefälligkeitsurteil, das die Verstrickungen des Zuger Filzes untermauert.
Nun ist es offiziell: Mindestens sieben junge Linke wurden zu Unrecht angeklagt. Ansonsten bedeutet der Entscheid von SVP-Richter Sialm ein Gefälligkeitsurteil, das Präzedenzfälle (z.B. das Bundesgerichtsurteil im Fall Vasella) ebenso wie die mehrfachen Angebote der Angeklagten für einen Vergleich ignoriert.
Entscheidend für das Urteil waren wohl eher die Verbindungen des Richters, der in derselben Partei wie Regierungsrat Tännler politisiert und in derselben Anwaltskanzlei wie Regierungsrat Michel und Anwalt Wild arbeitete. Im Gegensatz zum ursprünglich zuständigen Kantonsrichter Staub, der sich befangen fühlte und in den Ausstand getreten ist, übernahm der noch weniger unabhängige Sialm den Fall. Aufgrund der offensichtlichen Verstrickungen überraschen weder die superprovisorische Verfügung noch das nun vorliegende Urteil. Eine Trennung von Politik und Justiz, die politisch unabhängig agieren sollten, sieht jedenfalls anders aus.
«Dass sich Regierungsrat Tännler in den Medien dahingehend äussert, dass wir mehrmals Vergleiche abgelehnt hätten, ist irritierend. Wir waren es, die mehrere Vergleiche angeboten haben, welche von den beiden Regierungsräten nicht angenommen wurden», kommentiert Anna Spescha, Co-Präsidentin der JUSO. Der Co-Präsident der Jungen Alternative, Konradin Franzini, ergänzt: «Da unsere Anwältin momentan in den Ferien weilt, werden wir einen Weiterzug nächste Woche besprechen. Es geht uns schon lange nicht mehr um zwei Plakate. Wenn die Obrigkeit zensiert und junge Menschen vor Gericht zerrt, dann geht es um die Verteidigung von Meinungsäusserungsfreiheit und Demokratie.»