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Bezahlbarer Wohnraum im Kanton Zug ist knapp. Zwei Regierungsräte haben diese Tatsache im Abstimmungskampf zur Initiative für bezahlbaren Wohnraum der Jungen Alternative und JUSO Zug im letzten Frühling bestritten, weshalb die Initiant*innen im April eine ebenso humorvolle wie harmlose Plakatkampagne gestartet haben, um zu illustrieren, dass die beiden gutverdienenden Regierungsräte die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst nehmen würden.

Die beiden Regierungsräte erwirkten eine superprovisorische Verfügung gegen die beiden Jungparteien sowie das Initiativkomitee. Da die Jungparteien diese Zensur nicht auf sich sitzen lassen wollten, widersetzten sie sich Kantonsrichter Sialm (SVP, früher in jener Anwaltskanzlei tätig, die nun die beiden Regierungsräte vertritt). Dieser fällte nach der Abstimmung sein Urteil: er verhängte keine Verfügung, brummte aber den beiden Jungparteien eine saftige Parteientschädigung und die ganzen Gerichtskosten auf. Dazu schrieb er im Urteil, dass er richtig gehandelt habe und die Jungparteien die regierungsrätlichen Persönlichkeitsrechte verletzt hätten.

Die jungen Zuger Linken zogen das Urteil zuerst vor das Zuger Obergericht und dann an das Bundesgericht weiter. Beide Gerichte wiesen sie ab, weil sie „nicht beschwert“ seien. Die Gerichte bezogen inhaltlich keine Stellung und versteckten sich stattdessen hinter Formalitäten.

Fazit: Die beiden Jungparteien müssen noch mehr Parteientschädigungen und Gerichtskosten bezahlen. Es wurde jedoch nie ein inhaltliches Urteil darüber gefällt, ob der massive Eingriff in die Abstimmungskampagne rechtens war oder ob eine Persönlichkeitsverletzung begangen wurde.

 

Für weitere Infos… ein Artikel zur Plakatkampagne und eine Zusammenfassung der bisherigen juristischen Streitereien (bis zum Obergericht) sowie unsere Medienmitteilung zum Crowdfunding (für den Weiterzug ans Bundesgericht)

Updates: Unsere Stellungnahme zum Bundesgerichtsurteil und ein Leserbrief dazu